Was unterscheidet die Corona-Überbrückungshilfe von der Soforthilfe?
Bei der Überbrückungshilfe für Corona-bedingte Ausfälle können Sie unter Umständen einen deutlich höheren Förderbetrag erreichen als bei der Soforthilfe. Bis zu 150.000 Euro Ihrer betrieblichen Fixkosten können erstattet werden.
Allerdings sind die Hürden für die Beantragung auch wesentlich höher. Wurde die Soforthilfe – wie ihr Name schon sagt – umgehend und auch ohne vorherige Prüfung ausgezahlt, müssen Sie für die Überbrückungshilfe Umsatzausfälle nachweisen. Dabei reicht es aber nicht, wenn Sie Ihre Fixkosten und Ausfälle selbst belegen, sondern Sie müssen sie von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Gerne übernehme ich das für Sie.
Unter welchen Bedingungen bekommen Sie die Überbrückungshilfe?
Wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen waren oder sind, Ihre Geschäftstätigkeit teilweise oder vollständig einzustellen, können Sie über einen Steuerberater (oder Wirtschaftsprüfer) einen Antrag stellen. Dafür muss im April und Mai 2020 mindestens 60% Ihres Umsatzes weggefallen sein. Ist das erfüllt, können Sie die Förderung für bis zu drei Monate beantragen. Die Unterstützung wird gewährt, wenn Ihre Umsätze in mindestens einem dieser Monate um wenigstens 40% zurückgegangen sind. Sie können die Förderung für einen beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten zwischen Juni und Oktober beantragen. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen nach April 2019 gegründet wurde, werden November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum herangezogen. Für eine Förderung darf Ihr Unternehmen allerdings nicht schon zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten gewesen sein.
Was wird Ihnen durch die Corona-Überbrückungshilfe erstattet?
Sie erhalten die Unterstützung ausschließlich für Ihre betrieblichen Fixkosten, also zum Beispiel Mieten, betriebliche Darlehenszinsen, Leasing-Raten, Personalkosten etc. Ihre Lebenshaltungskosten deckt die Überbrückungshilfe nicht ab. Verträge, für die betriebliche Fixkosten anfallen, müssen dabei schon vor dem 31. März bestanden haben. Wenn Sie also zum Beispiel erst im April ein Auto gekauft hat und dieses finanzieren, dann gehen Sie leer aus.
Die Staffelung für die Erstattung von fixen Betriebskosten im Rahmen der Überbrückungshilfe sieht folgendermaßen aus:
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- Umsatzrückgang < 40%: Keine Erstattung
- Umsatzrückgang zwischen 40% und 50%: Erstattung max. 40%
- Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%: Erstattung max. 50%
- Umsatzrückgang >70%: Erstattung max. 80%
- Unternehmen mit max. 5 Beschäftigten: Erstattung max. 9.000 Euro*
- Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten: Erstattung max. 15.000 Euro*
- Maximaler Erstattungsbetrag pro Unternehmen: 150.000 Euro
- Überzahlungen sind zurückzuzahlen
* Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden
Wie können Sie die Überbrückungshilfe beantragen?
Der Antrag kann nur online gestellt werden, und zwar durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Der Grund dafür liegt in der zwingend vorgeschriebenen Prüfung der tatsächlichen Umsatzrückgänge. Gerne übernehme ich für Sie die Antragstellung. Ich berechne Ihre genauen Umsätze und prüfe, welche Kosten fix und welche variabel sind. Nur mit der Kenntnis der genauen Zahlen hat Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg. Auch bei der Berechnung der Umsätze nach weiteren drei Monaten bin ich Ihnen behilflich und teile diese der zuständigen Stelle mit.