Überbrückungshilfe II: Gratis-Tool für die Berechnung des Umsatz-Rückgangs

Überbrückungshilfe II: Gratis-Tool für die Berechnung des Umsatz-Rückgangs

Bild einer Brücke

Hier finden Sie eine praktische Excel-Tabelle, die Ihnen bei der Ermittlung des Umsatzrückgangs im April bis August hilft.

Denn nur wenn einer der beiden Punkte zutrifft, kann die erweitererte Überbrückungshilfe genutzt werden:

Mindestens 30% Umsatzrückgang zwischen April und August im Vergleich zum Vorjahr

ODER

Mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ein Umsatzrückgang von 50%.

Erst danach werden die Umsätze und Fixkosten der Monate September - Dezember wichtig.

Überbrückungshilfe: Einfache Berechnung zur ersten Überprüfung

Nutzen Sie mein Excel-Tool für die Überprüfung des Umsatzrückgangs

Hier finden Sie eine praktische Excel-Tabelle, die Ihnen bei der Ermittlung des Umsatzrückgangs im April und Mai hilft.

Denn grundsätzlich gilt, nur wenn Sie im April und Mai 2020 mindestens 60% weniger Umsatz hatten als 2019 können Sie die Überbrückungshilfe und die Überbrückungshilfe Plus überhaupt beantragen.

Erst danach werden werden die Umsätze und Fixkosten der Folgemonate wichtig.

Corona-Überbrückungshilfe jetzt beantragen

Corona-Überbrückungshilfe jetzt beantragen

Frist für Überbrückungshilfe bei Corona-bedingtem Umsatzausfall endet am 31. August. Prüfung und Antrag durch Steuerberater

Update:

Die Frist zur Stellung des Antrags wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. Der Text wurde entsprechend angepasst.

Wenn Ihr Unternehmen oder Sie als Freiberufler, Solo-Selbständiger etc. durch die Corona-Pandemie in eine Schieflage oder gar Notlage geraten sind, dann sollten Sie jetzt die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen. Die Antragsfrist für die im 25 Milliarden Euro schweren Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung vorgesehene Förderung endet am 30.09.2020. Die Hilfen können ausschließlich durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Gerne unterstütze ich Sie.

Überbrückungshilfe Übernahme von Fixkosten

Was steckt hinter der Überbrückungshilfe?

Die Bundesregierung möchte Unternehmen helfen, deren Umsätze aufgrund der Corona-Epidemie deutlich eingebrochen sind. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen gibt es zwar nicht, aber ein Fokus wird auf „besonders betroffene Branchen“ gesetzt, wie es im Eckpunktepapier der Regierung heißt. Dies sind vor allem die Unternehmen, die durch die Corona-bedingten Schließungen in eine Notlage gekommen sind, zum Beispiel Event-Agenturen, Restaurants, Hotels, Clubs, Reisebüros. Aber auch Solo-Selbständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen können von der Corona-Überbrückungshilfe profitieren. Prüfen Sie daher Ihre Berechtigung. Die Förderung wird für drei Monate ab Antragstellung gewährt.

Was unterscheidet die Corona-Überbrückungshilfe von der Soforthilfe?

Bei der Überbrückungshilfe für Corona-bedingte Ausfälle können Sie unter Umständen einen deutlich höheren Förderbetrag erreichen als bei der Soforthilfe. Bis zu 150.000 Euro Ihrer betrieblichen Fixkosten können erstattet werden.

Allerdings sind die Hürden für die Beantragung auch wesentlich höher. Wurde die Soforthilfe – wie ihr Name schon sagt – umgehend und auch ohne vorherige Prüfung ausgezahlt, müssen Sie für die Überbrückungshilfe Umsatzausfälle nachweisen. Dabei reicht es aber nicht, wenn Sie Ihre Fixkosten und Ausfälle selbst belegen, sondern Sie müssen sie von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Gerne übernehme ich das für Sie.

Unter welchen Bedingungen bekommen Sie die Überbrückungshilfe?

Wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen waren oder sind, Ihre Geschäftstätigkeit teilweise oder vollständig einzustellen, können Sie über einen Steuerberater (oder Wirtschaftsprüfer) einen Antrag stellen. Dafür muss im April und Mai 2020 mindestens 60% Ihres Umsatzes weggefallen sein. Ist das erfüllt, können Sie die Förderung für bis zu drei Monate beantragen. Die Unterstützung wird gewährt, wenn Ihre Umsätze in mindestens einem dieser Monate um wenigstens 40% zurückgegangen sind. Sie können die Förderung für einen beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten zwischen Juni und Oktober beantragen. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen nach April 2019 gegründet wurde, werden November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum herangezogen. Für eine Förderung darf Ihr Unternehmen allerdings nicht schon zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten gewesen sein.

Was wird Ihnen durch die Corona-Überbrückungshilfe erstattet?

Sie erhalten die Unterstützung ausschließlich für Ihre betrieblichen Fixkosten, also zum Beispiel Mieten, betriebliche Darlehenszinsen, Leasing-Raten, Personalkosten etc. Ihre Lebenshaltungskosten deckt die Überbrückungshilfe nicht ab. Verträge, für die betriebliche Fixkosten anfallen, müssen dabei schon vor dem 31. März bestanden haben. Wenn Sie also zum Beispiel erst im April ein Auto gekauft hat und dieses finanzieren, dann gehen Sie leer aus.

Die Staffelung für die Erstattung von fixen Betriebskosten im Rahmen der Überbrückungshilfe sieht folgendermaßen aus:

    • Umsatzrückgang < 40%: Keine Erstattung
    • Umsatzrückgang zwischen 40% und 50%: Erstattung max. 40%
    • Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%: Erstattung max. 50%
    • Umsatzrückgang >70%: Erstattung max. 80%
    • Unternehmen mit max. 5 Beschäftigten: Erstattung max. 9.000 Euro*
    • Unternehmen mit max. 10 Beschäftigten: Erstattung max. 15.000 Euro*
    • Maximaler Erstattungsbetrag pro Unternehmen: 150.000 Euro
    • Überzahlungen sind zurückzuzahlen

* Diese Beträge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden

Wie können Sie die Überbrückungshilfe beantragen?

Der Antrag kann nur online gestellt werden, und zwar durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Der Grund dafür liegt in der zwingend vorgeschriebenen Prüfung der tatsächlichen Umsatzrückgänge. Gerne übernehme ich für Sie die Antragstellung. Ich berechne Ihre genauen Umsätze und prüfe, welche Kosten fix und welche variabel sind. Nur mit der Kenntnis der genauen Zahlen hat Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg. Auch bei der Berechnung der Umsätze nach weiteren drei Monaten bin ich Ihnen behilflich und teile diese der zuständigen Stelle mit.

 

Wie ist der Ablauf?

Bei der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe schätze ich zunächst auf der Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung Ihre Umsätze im April/Mai 2020 und gebe eine Prognose zu Ihren betrieblichen Fixkosten während der drei Fördermonate ab. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, beantrage ich für Sie die Förderung online mit den entsprechenden Nachweisen. Nach drei Monaten prüfe ich zusätzlich die tatsächlichen Umsätze während der Förderzeit und übermittle diese an die zuständige Stelle. Übrigens: Auch die Kosten für die Leistungen des Steuerberaters sind betriebliche Fixkosten und damit förderungsfähig.

Sprechen Sie mich an, wenn die Bedingungen für die Überbrückungshilfe bei Ihnen gegeben sind. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.