Einhaltung der Termine und Fristen beim Finanzamt. Steuern pünktlich bezahlen

Wichtige Steuertermine und Fristen: Die wichtigsten Steuertermine, um Strafzahlungen und Verzögerungen zu vermeiden.

Egal, wie hektisch Ihr Leben gerade ist. Diese Termine sollten Sie keinesfalls verpassen, denn versäumte Fristen bei Steuerzahlungen können unangenehme Strafen nach sich ziehen. Wenn Sie einmal alle Termine im Blick haben, können Sie sie regelmäßig in Ihrem Kalender markieren und somit sicherstellen, dass Sie keine Fristen versäumen. Ein guter Steuerberater erinnert Sie an wichtige Termine, sodass Sie nicht in Verzug geraten. Doch bevor wir mit den wichtigen Daten beginnen, hier eine kleine Übersicht über die fälligen Steuern. Denn nicht jeder muss die gleichen Abgaben entrichten. Welche Steuern anfallen, kommt ganz darauf an, ob Sie angestellt sind, Freiberufler, ein Gewerbe betreiben etc. 

Wer muss welche Steuern zahlen?

  • Einkommensteuer:
    • Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.
  • Körperschaftsteuer:
    • Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs müssen Körperschaftsteuer zahlen.
  • Gewerbesteuer:
    • Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen. Hierbei ist die Größe des Gewerbebetriebs und der Gewerbeertrag ausschlaggebend.
  • Lohnsteuer:
    • Arbeitgeber müssen Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer abführen.
  • Umsatzsteuer:
    • Unternehmer, die einen steuerpflichtigen Umsatz erzielen, müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies betrifft in der Regel alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine elektronische Meldung der Umsätze an das Finanzamt. Diese Meldung erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich – je nach individueller Verpflichtung. Achtung: Selbst Kleinunternehmer sind davon nicht ausgenommen.

Die Voranmeldung ist grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Allerdings können Sie diese Frist durch die Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängern. Bitte beachten Sie, dass sich der Abgabezeitraum jährlich ändern kann, basierend auf Ihrer Umsatzsteuer-Zahllast.

Steuervorauszahlungen

Steuern werden üblicherweise jährlich festgesetzt, doch in manchen Fällen werden Sie als Steuerzahler verpflichtet, bereits im Voraus sogenannte Steuervorauszahlungen zu leisten. Die Höhe dieser Vorauszahlungen richtet sich nach Ihrem Vorjahreseinkommen bzw. nach dem letzten Steuerbescheid. Diese Vorauszahlungen sind normalerweise vierteljährlich fällig, es sei denn, es handelt sich um Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, bei denen sich kürzere Zeiträume ergeben können.

Wichtige Termine für Steuervorauszahlungen sind:

  • Einkommensteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
  • Körperschaftsteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
  • Gewerbesteuer: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
  • Lohnsteuer und Umsatzsteuer entsprechend des Voranmeldezeitraums.

Warum Steuervorauszahlungen? Ganz einfach! Der Staat möchte das Steueraufkommen sichern. Natürlich können Sie unter bestimmten Umständen (z.B. wenn Ihr aktuelles Einkommen wesentlich geringer ist) die Vorauszahlungen herabsetzen lassen.

Steuererklärungen

Das leidige Thema: die jährliche Verpflichtung, Ihre Steuererklärung abzugeben. Aber nicht nur die Einkommensteuererklärung – auch betriebliche Erklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc. gehören dazu. Die Steuererklärungen müssen spätestens 7 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres elektronisch übermittelt werden (am 31.07.). Diese Frist verlängert sich, wenn Sie sich von einem Steuerberater vertreten lassen – dann muss die Steuererklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden (am 28.02. des übernächsten Jahres).

Dies sind die wichtigsten Termine, die Sie nicht aus den Augen verlieren sollten. Versäumte Fristen können unangenehme Strafen nach sich ziehen, daher ist es ratsam, die Termine sorgfältig im Kalender zu markieren. Wenn Sie einen Steuerberater haben, so wird dieser Sie auch an wichtige Termine erinnern.

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