Airbnb-Vermietung

Airbnb-Vermietung: Einnahmen gehören in Steuererklärung

Vermietung über Airbnb und andere Plattformen: So vermeiden Sie empfindliche Steuer-Strafen

Warum auch Einkünfte aus sporadischen Vermietungen in die Steuererklärung gehören und wie Sie jetzt durch eine Selbstanzeige das Schlimmste verhindern

Für Lukas und Paul war es ein gutes Geschäft. Vor drei Jahren war Phillip aus der WG ausgezogen, weil er endlich sein Studium beendet hatte. Anstatt sich jedoch einen neuen Mitbewohner zu suchen, kam den beiden Freunden, die selbst schon seit zwei Jahren im Job waren, eine tolle Idee: Das freistehende Zimmer wollten sie künftig über die Plattform Airbnb an Messegäste und Touristen vermieten. Das, so die Rechnung, würde mindestens das Doppelte, wenn nicht das Dreifache der regulären Miete einfahren und den beiden Bewohnern ein hübsches Zusatzeinkommen bescheren.

Einnahmen aus Vermietung über Airbnb an der Steuer vorbei

Gesagt, getan – Lukas, der Hauptmieter der Wohnung, meldete sich bei Airbnb an, inserierte das WG-Zimmer zur Untervermietung, und erhielt schon nach kurzer Zeit die ersten Anfragen. Cool, dachten sich die beiden und genossen den kleinen zusätzlichen Wohlstand, den sie durch die vorübergehende Vermietung erzielten. Rund 1.200 Euro kamen auf diese Weise monatlich an Mieteinnahmen herein. Lukas und Paul teilten sie untereinander auf. Das Leben war schön. Zu schön für so trockene Themen wie Steuern aus Vermietung und Verpachtung. Oder anders gesagt: Kein Finanzamt erlangte jemals Kenntnis von diesen Mieteinnahmen.

Empfindliche Strafen bei Steuerhinterziehung

Dabei hätten sie in die Steuererklärung gehört. Denn Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien – selbst wenn es nur um ein einzelnes Zimmer geht, das gelegentlich über Airbnb vermietet wird – müssen angegeben werden.

Zumindest dann, wenn die Einnahmen über 520 Euro jährlich betragen und das Gesamteinkommen des Vermieters höher ist als der Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro für Singles). Die Mieteinkünfte sind geregelt in § 21 EStG „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“, und dieser umfasst auch die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen oder Zimmern. Verschweigt ein Vermieter solche Einnahmen, hinterzieht er Steuern und kann sich nicht auf Unwissenheit berufen. Es drohen ernste Konsequenzen. Nachzahlungen, Zinsen und Verspätungszuschläge sind dabei noch das kleinere Übel. Viel schlimmer sind hohe Geldstrafen oder sogar bis zu fünf, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Erfolg für Steuerfahnder: Airbnb muss Einblick gewähren

Doch Lukas und Paul, ebenso wie viele andere Airbnb-Vermieter, die ihre Mieteinkünfte nicht in ihrer Steuererklärung angeben, hatten bislang nicht viel zu befürchten. Ihnen gereichte es zum Vorteil, dass die in Irland ansässige Vermietungs-Plattform bis jetzt keine Veranlassung sah, deutschen Steuerbehörden Einblick in ihre Kundendaten zu gewähren. Zwar schreibt das Unternehmen auf seiner Website, dass „Einnahmen als Gastgeber auf Airbnb als steuerpflichtiges Einkommen [gelten], das verschiedenen Steuern wie Mietsteuer, Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen kann“. Doch ein allzu großes Interesse daran, dass sich Vermieter auch an ihre Steuerpflicht erinnern, hat Airbnb verständlicherweise nicht. Und schon gar nicht möchte das Unternehmen Kundendaten offenlegen. Ein Paradies für Steuerhinterzieher. Hamburger Steuerfahnder ließen allerdings nicht locker und waren schließlich erfolgreich. Ein Gericht in Irland verfügte nun in letzter Instanz, dass Airbnb Auskunft erteilen muss.

Strafen für Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige zuvorkommen

Jetzt könnte es also eng werden für Lukas und Paul. Denn mit diesem Urteil ist die Zeit der Sorglosigkeit von Airbnb-Vermietern, die ihr Einkommen aus der Vermietung nicht versteuern, „leider“ vorbei. Die Finanzbehörden werden das Material von Airbnb nun auswerten. Es muss allerdings noch von den Hamburger Steuerfahndern an die einzelnen Bundesländer und Steuerfahndungen verteilt werden, so dass ein gewisser zeitlicher Spielraum bleibt, um die schlimmsten Folgen einer Steuerhinterziehung zu verhindern. Das geht aber nur durch eine Selbstanzeige, in der alle(!) bisher nicht erklärten Einnahmen (nicht nur die aus Vermietung und Verpachtung) vollständig aufgeführt werden. Wer auch hier trickst und etwas weglässt, der bekommt trotz Selbstanzeige eine Strafe aufgebrummt.

Schnell handeln, um Strafen zu vermeiden

Außerdem ist das Timing wichtig. Denn straffrei geht nur aus, wer

1. noch keine Anordnung zu einer Außenprüfung erhalten hat ODER

2. nicht davon ausgehen konnte, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird

Das reine Kontrollmaterial führt dabei noch nicht automatisch zu der Annahme, dass die Hinterziehung aufgedeckt wird. Also nur weil ein Vermieter erfahren hat, dass die Steuerbehörden Einblick erhalten haben, muss er noch lange nicht davon ausgehen, dass sie seine Steuerinterziehung bemerken. Insofern kann er bei einer Selbstanzeige auch mit diesem Wissen noch straffrei ausgehen. Dennoch ist mit Blick auf den ersten Punkt Eile geboten. Denn die Finanzämter werden bald Kontrollmaterial von der Steuerfahndung erhalten. Und spätestens wenn die Frage nach den Mieteinkünften im Briefkasten liegt, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Berichtigte Steuererklärungen, Nachzahlungen und Zinsen

Eine Selbstanzeige kann vor Strafe schützen, aber nicht vor Nachzahlung und Zinsen. Sämtliche Steuern auf die bisher erzielten Einkünfte müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Und auch auf die Nachzahlung sind Zinsen fällig, und zwar von derzeit sechs Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt allerdings immer ab dem 30. März des Folgejahres. Also für die Einkommensteuer 2018, die 2019 erklärt werden musste, begann der Zinslauf am 30. März 2020.

Falls das Finanzamt Steuerhinterziehung unterstellt, darf es die Bescheide bis zu zehn Jahre nachträglich ändern. Wenn beispielsweise die Einnahmen aus 2014 nachversteuert werden und der geänderte Bescheid im Oktober 2020 beim Vermieter ankommt, werden auf die Nachzahlung nochmal 27 Prozent Zinsen fällig. Wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wurde, kann die Steuer noch 14 Jahre nach Ende des betreffenden Kalenderjahres festgesetzt werden.

Jetzt handeln und Einkommen aus Vermietung offenlegen. Wir helfen Ihnen!

Mit einer Selbstanzeige kommen Sie den Behörden zuvor. Gehen Sie kein Risiko ein in der Hoffnung, nicht entdeckt zu werden. Legen Sie besser die Karten auf den Tisch und erklären Sie sämtliche Einkünfte – sowohl aus der Vermietung über Airbnb als auch alle anderen Einkünfte, die in der Vergangenheit vielleicht unter den Tisch gefallen sind. Damit alles Hand und Fuß hat und Sie auch wirklich nichts vergessen, helfen wir Ihnen. Mein Team und ich werden Ihre Einkünfte vollständig ermitteln und Sie bei der Abgabe Ihrer berichtigten Erklärung unterstützen.

Auch andere Plattformen betroffen

Die Regelung gilt übrigens nicht nur für Einnahmen aus Airbnb-Untervermietungen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nun auch die Daten von anderen Vermietungs-Plattformen anfragt. Und das Urteil der irischen Richter gibt ihnen Recht. Sollten Sie also auch Mieteinnahmen über andere Plattformen (zum Beispiel Fewo-Direkt oder weitere Portale für Ferienunterkünfte) haben, sollten Sie ebenfalls schnell handeln.

Rufen Sie jetzt an (02738/6888713) oder schreiben Sie uns Wir unterstützen Sie kompetent, schnell und zuverlässig.

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