Martin F. ist 40 Jahre alt und arbeitet seit mittlerweile 20 Jahren bei einer renommierten Versicherung. Martin pflegt einen guten Lebensstil, hat aber über die vielen Jahre hinweg auch einiges an Geld zurückgelegt. Zu Beginn erzielte er mit dem ersparten Geld gute Renditen bei seiner Bank, doch mit der Zeit wurden die Zinserträge immer geringer.
Die Rücklagen weiter auf dem Konto liegenzulassen, kam für ihn also nicht mehr infrage. Da sich Martin privat ein wenig für Finanzen interessiert und einige Branchen-Zeitschriften abonniert hat, bemerkte auch er den Trend der Crypto-Währungen. Vor allem das Thema Bitcoin war in aller Munde und erschien ihm sehr rentabel. Deshalb entschied er sich im Januar 2020 dazu, einen Teil seines Geldes in unterschiedliche Crypto-Währungen zu investieren.
Der Kurs schwankte täglich, doch im Laufe des Jahres stieg vor allem der Bitcoin konstant an. Martin freute sich, denn nach langer Zeit erzielte er endlich wieder eine ordentliche Rendite. Zudem war er glücklich darüber, dass er den Mut hatte in Bitcoin zu investieren. Sein Glück wollte er jedoch nicht überstrapazieren, weshalb er einen Großteil der Bitcoins Ende Juni 2020 verkaufte.
Werden Crypto-Währungen versteuert?
Aus früheren Aktiengeschäften von Kollegen wusste Martin, dass auf Gewinne eine Abgeltungssteuer fällig wird. Diese beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag. Er erzählte diesen Kollegen von seinem Ertrag aus dem Bitcoin Handel, die ihn dann jedoch auf etwas aufmerksam machten.
Crypto-Währungen wie Bitcoin sind in Deutschland kein anerkanntes Zahlungsmittel und können aus steuerlicher Sicht nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften verglichen werden. Das heißt, dass die Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden, da es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Er muss also fast die Hälfte des Ertrages entrichten. Doch das hätte nicht sein müssen, wenn Martin sich vorher steuerlichen Rat eingeholt hätte.
Grundsätzlich fallen Gewinne aus den Veräußerungen von sämtlichen Währungen und Gegenständen unter die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 23 EStG. Dafür muss jedoch im Wesentlichen eine Bedingung erfüllt sein: Zwischen Kauf und Verkauf darf nicht mehr als ein Jahr vergangen sein. Ist das der Fall, müssen die Gewinne aus der Veräußerung versteuert werden. Hätte Martin die Bitcoins also noch ein halbes Jahr länger gehalten, wäre der Ertrag komplett steuerfrei gewesen. Da er jedoch nicht wusste, wie sich der Kurs entwickelt, war ein Verkauf für ihn die richtige Entscheidung.
Wie werden Bitcoin Erträge versteuert?
Die steuerpflichtigen Gewinne ermitteln sich bei Crypto-Währungen aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Summe aus Kaufpreis und den Nebenkosten. Zu Letzteren gehören die Gebühren bei den jeweiligen Börsen. Das Ergebnis ist dann der Veräußerungsgewinn.
Die Erklärung leuchtet Martin ein, doch bei der Investition in Crypto-Währungen werden einzelne Münzen gekauft. Deshalb fragt er sich, woher er wissen soll welche Münze denn jetzt verkauft wurde? Seine Kollegen erklären ihm, dass dabei grundsätzlich nach dem First In, First Out Prinzip vorgegangen wird. Die zuerst eingekaufte Einheit wird auch zuerst wieder verkauft.
Er erfährt auch, dass aktuell noch gar nicht geklärt ist, ob auch das Last In, First Out Prinzip angewendet werden könnte. Das kann dazu führen, steuerlich gewollte Verluste zu erzielen und die schlummernden Gewinne in den zuerst angeschafften Münzen später steuerfrei zu realisieren. So wie Gewinne innerhalb eines Jahres steuerpflichtig sind, so sind es Verluste auch. Wurden also 2021 bereits steuerpflichtige Gewinne aus Veräußerungen gemacht, ist es sinnvoll zu schauen welche Investments gerade im Minus stehen und vor weniger als einem Jahr gekauft wurden. Werden diese dann mit Verlust verkauft, wird die Steuer auf den Gewinn gemindert.
Steuern sparen beim Handel mit Bitcoin und Co
Wer jedoch einfach mal mit Crypto-Währungen in kleinem Umfang experimentieren möchte, der hat Glück: Bis 600 € pro Jahr an Gewinnen sind vollständig steuerfrei. Auch aus Bayern kommt ein Hoffnungsschimmer: Das Finanzgericht zweifelt die Rechtmäßigkeit der Besteuerung an.
Mit dem Beschluss FG Nürnberg (Beschluss vom 8.4.2020, 3 V 1239/19) hat das Finanzgericht durchblicken lassen, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Bitcoin und Co gibt. Besonders interessant: Dreh- und Angelpunkt der Argumentation ist, dass die Vorschrift über Spekulationsgeschäfte von „Wirtschaftsgütern“ spricht. Und ob eine Crypto-Währung ein Wirtschaftsgut ist, wurde bislang noch nicht durch die deutschen Finanzgerichte geklärt.
Mit der Hilfe eines Steuerberaters hätte Martin eventuell von günstigeren Entscheidungen profitieren können. Mit der Investition in Bitcoin hat er zwar den richtigen Riecher bewiesen, die steuerlichen Aspekte waren ihm jedoch nicht bekannt.
So geht es den meisten Menschen. Wenn auch Sie in Crypto-Währungen investiert haben, können Sie uns sehr gerne telefonisch kontaktieren (02738/6888713) oder Sie schreiben uns, damit wir die Angelegenheit optimal lösen können. Sehr gerne nehmen wir Belege auch digital für Sie an.